Die Laudius-Vertragsleistungen im Überblick
1. Studienbeginn
Der gewünschte Lehrgang ist im dafür vorgesehenen Feld eingetragen. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung durch Laudius zustande. Der Lehrgang beginnt mit Erhalt der Anmeldebestätigung, frühestens jedoch mit Erhalt des ersten Studienmaterials. Das genaue Datum ist in der Anmeldebestätigung als Studienbeginn ausgewiesen und für Vertragsänderungen maßgebend.
2. Vier Wochen kostenlos testen
Sie haben ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen. Darüber hinaus erhalten Sie als freiwillige Zusatzleistung von Laudius weitere 14 Tage Zeit, unsere Leistungen und den Service in aller Ruhe zu testen. Sollten Sie nicht überzeugt sein und von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen, werden Ihnen für diese 4 Wochen natürlich keine Studiengebühren berechnet - diese Zeit ist dann absolut kostenlos für Sie. Wenn Sie Ihren Fernlehrgang fortsetzen, zählt diese Zeit zur regulären Studiendauer und wird entsprechend den Angaben der Studienanmeldung berechnet. Bei Lehrgängen ohne Fernlehrerbetreuung erlischt das Recht auf Widerruf beim Download digitaler Inhalte, wenn Sie mit dem Vorgang des Herunterladens beginnen. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Erhalt des ersten Lernmaterials (per Post bzw. digitale Zugangsmöglichkeit).
3. Studienmaterial
Zusammen mit der Studienanmeldung erhalten Sie von Laudius Studienmaterial für die ersten Monate entweder in gedruckter Form oder durch Freischaltung der entsprechenden Materialien auf unserem Online-Campus.Bei vielen Lehrgängen mit einer Studiendauer von weniger als 6 Monaten erhalten Sie sogar das gesamte Studienmaterial. Weitere Sendungen oder Freischaltungen erhalten Sie dann in den vertraglich vereinbarten Lieferungen, sofern in den Informationsunterlagen zu Ihrem Lehrgang nichts anderes beschrieben ist. Sie erhalten die Lernmaterialien in Papierform innerhalb Deutschlands portofrei, bei Lieferungen ins Ausland erfragen Sie die Portogebühren bitte bei Ihrer Studienbetreuung.
Das gesamte Studienmaterial geht in Ihr Eigentum über. Für den reibungslosen Versand des Studienmaterials informieren Sie Laudius bitte rechtzeitig über Änderungen Ihrer Lieferadresse. Bei Lehrgängen, die auf staatliche, öffentlich-rechtliche oder sonstige externe Prüfungen vorbereiten, werden die Änderungen von Prüfungsordnungen und Rahmenstoffplänen laufend berücksichtigt. Inhalt und Umfang des Studienmaterials können sich daher ändern.
Das Ihnen von der Studienwelt Laudius übersandte Studienmaterial darf weder im Original kopiert bzw. digitalisiert noch unentgeltlich oder entgeltlich an Dritte weitergegeben werden.
4. Individuelle fachlich-pädagogische Betreuung bei Lehrgängen mit Dozent
Zu jedem Lernabschnitt können Sie Aufgaben bearbeiten und Ihre Lösungen an den Laudius Online Campus oder per Post direkt an den Fernlehrer einsenden. Unsere Dozenten korrigieren und benoten Ihre Aufgabenlösungen und geben, falls notwendig, ergänzende Erläuterungen.
Für Fragen zum Lehrstoff können Sie sich jederzeit - auch über den Online Campus - an Laudius wenden. Während Ihres Fernstudiums werden Sie von erfahrenen Pädagogen/Dozenten betreut, die Ihnen Ihre Fachfragen gerne beantworten.
5. Seminare
Je nach Lehrgang sind die Seminare Bestandteil des Lehrgangs oder ein zusätzliches ergänzendes Angebot.
- Lehrgänge mit einem Seminar-Bestandteil sind entsprechend gekennzeichnet. Die Gebühren für diese Seminare sind in den Lehrgangsgebühren bereits enthalten.
- Lehrgänge mit einem Seminarbestandteil sowie zusätzlichen ergänzenden Seminaren sind ebenfalls extra gekennzeichnet. Bei diesen Lehrgängen sind nur Teile der Seminargebühren in den Studiengebühren enthalten.
- Seminare, deren Gebühren nicht in den Lehrgangsgebühren enthalten sind und die Sie als Ergänzung zum Fernlehrgang besuchen können, vertiefen die Lehrgangsinhalte, die Ihnen in den Studienunterlagen vermittelt werden. Fragen zu Gebühren, Terminen, Inhalten und Veranstaltungsorten der Seminare beantwortet unsere Studienberatung.
- Bei Kursen zu denen Präsenzveranstaltungen verpflichtend oder freiwillig dazugehören werden die Präsenzseminare möglichst zeitnah geplant und bei Erfüllung der Mindestanforderung (mind. Teilnehmeranzahl), zum nächstmöglichen Termin durchgeführt. Sollten die Mindestanforderungen für die Durchführung des Präsenzseminares jedoch nicht erfüllt werden, wird der angesetzte Termin auf den nächstmöglichen Zeitpunkt verlegt.
6. Prüfungsgebühren
Bei der Teilnahme an staatlichen oder öffentlich-rechtlichen oder anderen externen Prüfungen fallen bei den Prüfungsinstitutionen in der Regel einmalig zusätzliche Prüfungsgebühren an, die nicht in den Studiengebühren enthalten sind.
7. Abschlusszeugnis / Abschlusszertifikat
Nach dem Bearbeiten Ihres Lehrgangs und dem Einsenden aller zur Korrektur gestellten Aufgaben erhalten Sie für die Teilnahme am Lehrgang das Laudius-Abschlusszeugnis.
In den meisten Lehrgängen kann durch eine zusätzliche Leistung das Laudius-Abschlusszertifikat erworben werden.
Zeugnis/Zertifikat stellen wir Ihnen aus, sobald die lehrgangsspezifischen Voraussetzungen erfüllt und die Studiengebühren vollständig beglichen sind.
Soweit der belegte Lehrgang auf eine staatliche, öffentlich-rechtliche odersonstige externe Prüfung vorbereitet, dient das Laudius –Abschlusszeugnis bzw. Abschlusszertifikat als Nachweis einer ordnungsgemäßen Prüfungsvorbereitung.
Ist für die Zulassung zur Prüfung der Nachweis einer bestimmten beruflichen Vorbildung oder Berufspraxis erforderlich, so haben Sie selbst für diesen Nachweis zu sorgen. Benötigen Sie während Ihres Studiums einen Nachweis Ihres Leistungsstandes im Lehrgang, erhalten Sie auf Wunsch ein Zwischenzeugnis oder eine Teilnahmebescheinigung. Zwischenzeugnisse können Sie anfordern, wenn Sie jeweils mindestens eine oder mehrere Studieneinheiten erfolgreich durchgearbeitet haben.
8. Gleichbleibende Studiengebühren
Gemäß Fernunterrichtsschutzgesetz werden die Studiengebühren während der Vertragslaufzeit nicht steigen.
9. SEPA-Lastschriftmandat
Sofern Sie Laudius das SEPA-Lastschriftmandat erteilen, können alle Gebühren, die im Zusammenhang mit diesem geschlossenen Weiterbildungsvertrag anfallen, von der angegebenen Bankverbindung eingezogen werden, es sei denn, es wird ein weiteres Lastschriftmandat erteilt. Über die Fälligkeit und Höhe der einzuziehenden Beträge aus diesem Vertrag werden Sie bis spätestens 2 Tage vor der ersten Abbuchung informiert.
10. Kündigung des Studienvertrages
Der Lehrgang kann nach Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen während des ersten Halbjahres mit einer Frist von 6 Wochen gekündigt werden, frühestens jedoch zum Ablauf des ersten Halbjahres.
Danach können Sie den Studienvertrag jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Laudius empfiehlt, den Brief als Einschreiben abzusenden.
11. Verlängerung / Verkürzung der Studiendauer
Sollten Sie für die Bearbeitung Ihres Lehrgangs mehr Zeit benötigen als die reguläre Studiendauer vorsieht, so können Sie Ihr Studium kostenlos um 36 Monate verlängern. Verlängerungen die über diese zusätzlichen 36 Monate hinausgehen sind Gebührenpflichtig. Fragen zu den anfallenden Gebühren beantwortet Ihnen unsere Studienbetreuung. Die Lehrgangsdauer ist für jeden Laudius-Lehrgang in den Werbematerialien ersichtlich. Sollten Sie den Lehrgang vor Beendigung der regulären Studiendauer abschließen, bleibt die Gesamtstudiengebühr davon unberührt.
12. Laudius Garantie
Treten nach Aufnahme des Studiums unvorhersehbare wichtige Gründe auf (lang andauernde Krankheit, Arbeitslosigkeit), so können Sie eine zeitweise Pause für die weiteren Monatsraten beantragen. Dem Antrag wird in der Regel entsprochen, wenn Ihre bis zu diesem Zeitpunkt fälligen Zahlungen ordnungsgemäß geleistet wurden. Gewährt Ihnen Laudius die Zahlpause, so sind Sie dennoch berechtigt, Ihr Studium ungehindert fortzusetzen und erhalten weiteres Studienmaterial entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen. Die Regelung zur Kündigung des Studienvertrags bleibt von einer gewährten Stundung unberührt.
13. Zahlungsverzug
Treten während des Studiums bei der Zahlung der monatlichen Studiengebühren Zahlungsrückstände ein, und es liegt kein Sachverhalt für eine eventuelle Zahlpause vor, so wird Laudius mit Ihnen nach individuellen Lösungen suchen um zu Zahlungsvereinbarungen zu kommen, die für Sie tragbar sind. Im Falle der Nichteinigung zwischen beiden Vertragsparteien behält sich Laudius das Recht vor, die Gesamtfälligkeit einzufordern.
14. Vertragliche Sicherheit
Für Sie und Laudius gelten die in dieser Anmeldung festgelegten Regeln. Die Angaben im Studienhandbuch sind darum Bestandteil dieses Vertrags. Mit Ihrer Anmeldebestätigung erhalten Sie eine genaue Beschreibung des gewählten Lehrgangs.
15. Staatliche Zulassung
Alle Laudius-Lehrgänge entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen und sind von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU), in Köln, geprüft und zugelassen oder registriert .
16. Zertifizierter Qualitätsstandard
Laudius ist nach dem Qualitätsstandard "ISO 9001:2015“ zertifiziert.
Gerichtsstand ist Ihr Wohnort für Teilnehmer aus dem Ausland ist der Gerichtsstand Straelen/NRW.
Datenschutzhinweis / Werbewiderspruchsrecht:
Laudius erhebt Ihre persönlichen Daten zur Bearbeitung Ihrer Anfrage bzw. Ihres Vertrags. Außerdem werden wir Sie über neue Produkte, Dienstleistungen oder andere Neuigkeiten informieren. Wenn Sie an diesen Informationen kein Interesse haben, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis, den wir umgehend umsetzen werden.